Die Europäische Kommission wirft Volkswagen im Abgasskandal Verstöße gegen europäische Verbrauchergesetze vor. Derzeit würden in Brüssel Informationen aus allen EU-Ländern ausgewertet, sagte die zuständige EU-Kommissarin Vera Jourova der Tageszeitung „Die Welt“ (Ausgabe vom 05.09.2016). „Eines zeichnet sich aber bereits jetzt ab: Volkswagen hat in den meisten Mitgliedstaaten klar gegen europäische Verbraucherschutzgesetze verstoßen. Ich halte es deshalb für notwendig, dass wir auf europäischer Ebene koordinierend eingreifen.“
Gesetzesverstöße in 20 EU-Staaten

Unter Berufung auf informierte Kreise ergänzte das Blatt, konkret gehe es um Gesetzesverstöße in 20 der 28 EU-Staaten. Die EU-Kommission wolle die betroffenen Konsumenten bei der Durchsetzung von Entschädigungen unterstützen. Auf Anfrage nannte eine Kommissionssprecherin am 04.09.2016 aber keine konkrete Zahl. Auch erklärte sie, ob Verbraucher einen rechtlichen Anspruch auf Entschädigung hätten, müssten nationale Gerichte auf Grundlage der einzelnen Fälle klären.
Kommission hält freiwillig angebotene Entschädigungen für nicht ausreichend

Volkswagen hat eingeräumt, mit einer speziellen Software Abgaswerte von Millionen Diesel-Wagen bei Tests geschönt zu haben. Im normalen Verkehr stießen die Autos dann weit mehr Stickoxid aus als angegeben. Die EU-Kommission hatte Volkswagen im Sommer 2016 aufgefordert, freiwillig über angemessene Entschädigungen für die Kunden nachzudenken. „Die Antwort ist nicht ermutigend“, erklärte die Kommissionssprecherin jetzt. „Letztlich ist es an den Verbrauchern zu entscheiden, ob sie sich fair behandelt fühlen.“
EU-Kommission will VW-Kunden bei Wahrung ihrer Interessen unterstützen

Sie bestätigte, dass sich Jourova diese Woche mit Vertretern von Verbraucherschutzverbänden treffen werde. Laut „Welt“ soll beraten werden, wie die EU-Kommission den Verbraucherschützern durch Koordinierungsmaßnahmen dabei helfen kann, die Interessen der Konsumenten zu unterstützen und wie eine abgestimmte Strategie zur Durchsetzung von Entschädigungen aussehen kann.

Quelle:Redaktion beck-aktuell, Verlag C.H.BECK, 5. September 2016 (www.beck-online.de)